Mehrjährige Mischung bestehend aus zahlreichen Wildkräutern in ihrer Wildform und einigen zuverlässigen Kulturarten mit angepasster Zusammensetzung für Ihre Region.
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Hinweis: Bei dieser Saatgutmischung handelt es sich nicht um eine gebietsheimische Saatgutmischung im Sinne von §40BNatSchG.
Lebensraum REGIO ist eine ausgezeichnete Mischung zur Förderung aller Niederwildarten sowie allgemein auch der Insektenwelt.
Sie bietet ganzjährig hervorragende Deckung wie auch ein reichhaltiges Nahrungsangebot.
Wir stützen uns bei der Zusammenstellung von Lebensraum REGIO auf die offizielle Positivliste der für Regiosaatgut verwendbaren Arten (siehe →Artenfilter auf den Webseiten der Leibniz-Universität Hannover).
Dies garantiert, dass die Mischung nur Wildkräuter-Arten enthält, die im jeweiligen Urprungsgebiet weit verbreitet sind.
Eine Verfälschung der regiotypischen Pflanzenwelt wird verhindert, und die regiotypische Tier- und Insektenwelt profitiert durch regiotypisches Futter- und Lebensraum-Angebot.
Standzeit / Charakter der Mischung: |
5 Jahre. Nur für landwirtschaftliche Flächen oder innerorts * |
Aussaatstärke: |
10kg/ha |
Aussaat: |
Bevorzugt im Frühjahr, aber generell auch ganzjährig möglich. Aussaattiefe 0cm. Saatgut muss sichtbar auf dem Boden aufliegen. Nach der Aussaat anwalzen. |
Pflege: |
Generell keine Pflege notwendig. Das Belassen des Aufwuchses über den Winter schafft von Tieren dringend benötigte Strukturen. Eine Mulchung im Frühjahr kurz vor dem Neuaustrieb kann vorgenomen werden. |
Überblick über die Regionen:
Zusammensetzung der einzelnen Mischungen (geringe Abweichungen aufgrund saisonal wechselnder Verfügbarkeit der Einzelarten möglich):
UG1- Nordwestdeutsches Tiefland
UG2- Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland
UG3- Nordostdeutsches Tiefland
UG4- Ostdeutsches Tiefland
UG5- Mitteldeutsches Tief- und Hügelland
UG6- Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz
UG7- Rheinisches Bergland
UG8- Erz- und Elbsandsteingebirge
UG9- Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland
UG10- Schwarzwald
UG11- Südwestdeutsches Bergland
UG12- Fränkisches Hügelland
UG13- Schwäbische Alb
UG14- Fränkische Alb
UG15- Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland
UG16- Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
UG17- Südliches Apenvorland
UG19- Bayerischer und Oberpfälzer Wald
UG20- Sächsisches Löß- und Hügelland
UG21- Hessisches Bergland
UG22- Uckermark mit Odertal
* Wichtige Informationen zur gesetzlichen Lage bei geplanter Aussaat in der freien Landschaft:
Seit dem 02.03.2020 dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz in der freien Landschaft nur noch Pflanzen und Saatgut innerhalb ihrer Vorkommens-/Ursprungsgebiete ausgebracht werden, d.h. sie müssen gebietseigen sein (§40 BNatschG). Andernfalls muss der Ausbringer bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen. Dies gilt wie gesagt für die freie Landschaft, im innerstädtischen Bereich und in Hausgärten sind Sie generell frei in der Entscheidung, welches Saatgut Sie ausbringen.
Ausgenommen von den Bestimmungen des §40 BNatschG ist auch der Anbau in der Landwirtschaft.
Alle Varianten des hier angebotenen Produkts enthalten in unterschiedlichem Maße Saatgut aus benachbarten Ursprungsgebieten. Bei einer geplaten Ausbringung in der freien Landschaft ist deswegen eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Beim Anbau auf landwirtschaftlichen Flächen, sowie im innerstädtischen Bereich und in Hausgärten ist die Ausbringung ohne Genehmigung möglich.