Regiosaatgutmischung "Grundmischung", zertifiziert nach RegioZert® - 70% Gräser / 30% Kräuter
Artenreiche Wiese aus regionalen Wildgräsern und Wildkräutern für Böden mit durchschnittlicher Wasserversorgung. Geeignet für das Umwandeln von Acker in artenreiche Wiesen oder als Randstreifen entlang von Äckern und Feldwegen.
Das Saatgut ist
RegioZert®- zertifiziert, d.h. das Saatgut stammt zu 100% aus der Vermehrung von heimischen, regionalen Wildaufsammlungen!
Die
Artenzusammenstellung für jede einzelne Region leitet sich aus der
"Positivliste" für Regiosaatgut ab (siehe
→Artenfilter für Regiosaatgut).
In der Positivliste sind die im jeweiligen Urprungsgebiet weit verbreiteten Wildkräuter zu finden, die - ohne die lokale Pflanzenwelt zu beeinträchtigen oder zu verändern - bedenkenlos dort ausgebracht werden können.
Eine Verfälschung der regiotypischen Pflanzenwelt wird verhindert, und
die regiotypische Tier- und Insektenwelt profitiert durch regiotypisches Futter- und Lebensraum-Angebot.
>> Zur Übersichtskarte der Regionen
Packungsgröße |
1 kg Packung: |
Reinsaatgut, ausreichend für bis zu 330 m² |
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Standzeit / Charakter der Mischung: |
Dauerhafte Wiese, zertfiziertes Regiosaatgut (RegioZert) * |
Aussaatzeitpunkt: |
Frühjahr & Herbst |
Aussaatstärke: |
3-5 g/m² |
Aussaat: |
Das Saatgut auf ein feinkrümeliges Saatbett aussäen (Aussaattiefe 0 cm - Saatgut muss sichtbar auf dem Boden aufliegen). Anschließend anwalzen oder andrücken. In den ersten 6 Wochen die Fläche feucht halten.
Bei Frühjahrsaussat: falls keine Beregnung nach der Ansaat möglich ist, im Zeitfenster April bis Ende Mai, in Trockengebieten bis spätestens Anfang Mai. |
Pflege: |
Optimal sind 2 Schnitte pro Jahr, wobei der erste Schnitt zur Gräserreife (meist Mitte-Ende Juni) erfolgen sollte |
* Wichtige Informationen zur gesetzlichen Lage bei geplanter Aussaat in der freien Landschaft:
Seit dem 02.03.2020 dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz in der freien Landschaft nur noch Pflanzen und Saatgut innerhalb ihrer Vorkommens-/Ursprungsgebiete ausgebracht werden, d.h. sie müssen gebietseigen sein (§40 BNatschG). Andernfalls muss der Ausbringer bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen. Dies gilt wie gesagt für die freie Landschaft, im innerstädtischen Bereich und in Hausgärten sind Sie generell frei in der Entscheidung, welches Saatgut Sie ausbringen.
Ausgenommen von den Bestimmungen des §40 BNatschG ist auch der Anbau in der Landwirtschaft.
Einzelne Varianten des hier angebotenen Produkts, bei denen aus Verfügbarkeitesgründen Saatgut aus benachbarten Ursprungsgebieten eingesetzt wird und für deren Ausbringung in der freien Landschaft deswegen eine Genehmigung erforderlich ist, sind bei der Artikelauswahl mit dem Zusatz *und angrenzend* gekennzeichnet.
Alle anderen Varianten der Mischung können in der jeweiligen Region ohne Genehmigung auch in der freien Landschaft ausgebracht werden.
Überblick über die Regionen:
Zusammensetzung der einzelnen Mischungen (geringe Abweichungen aufgrund saisonal wechselnder Verfügbarkeit der Einzelarten möglich):
UG1- Nordwestdeutsches Tiefland
UG2- Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland
UG3- Nordostdeutsches Tiefland
UG4- Ostdeutsches Tiefland
UG5- Mitteldeutsches Tief- und Hügelland
UG6- Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz
UG7- Rheinisches Bergland
UG9- Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland
UG10- Schwarzwald UND ANGRENZEND
UG11- Südwestdeutsches Bergland
UG12- Fränkisches Hügelland
UG13- Schwäbische Alb UND ANGRENZEND
UG14- Fränkische Alb UND ANGRENZEND
UG15- Thüringer Wald, Fichtelgebirge u. Vogtland UND ANGRENZEND
UG16- Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
UG17- Südliches Alpenvorland
UG19- Bayerischer u. Oberpfälzer Wald UND ANGRENZEND
UG20- Sächsisches Löß- u. Hügelland UND ANGRENZEND
UG21- Hessisches Bergland
UG22- Uckermark mit Odertal UND ANGRENZEND
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