Seit 2023 ist das LJV-Artenschutzprogramm neu aufgestellt.
Es werden in Zukunft keine ausgewählten Mischungen mehr bezuschusst, sondern die Mischungen müssen einer von 3 Kategorien zugeordnet werden können.
Wir haben passende Mischungen für die 3 Kategorien zusammengestellt.
KATEGORIE 1
20 % Zuschuss „WILDACKER“
Zweijährige Mischung mit mind. 10 unterschiedlichen Pflanzenarten
KATEGORIE 2
40 % Zuschuss „BLÜHMISCHUNG“
Mehrjährige Mischung mit mind. 20 unterschiedlichen Pflanzenarten
KATEGORIE 3
60 % Zuschuss „GEBIETSHEIMISCHE BLÜHMISCHUNG“
Mehrjährige Mischung mit mind. 20 unterschiedlichen Pflanzenarten, bestehend aus gebietsheimischem Saatgut nach dem jeweiligen Ursprungsgebiet
Weitere Informationen zum Artenschutzprogramm 2023 finden Sie auf der Webseite des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg